Seit Oktober 2024 gilt in der EU die NIS2-Richtlinie, in Deutschland über das NIS2UmsuCG in nationales Recht überführt. Für Geschäftsführer und Vorstände bedeutet das: persönliche Haftung bei Sicherheitsvorfällen, dokumentierte Risiko-Steuerung, Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden. Dazu Bußgelder bis 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Das Problem: Die wenigsten Geschäftsleitungen im Mittelstand wissen überhaupt, ob sie betroffen sind. Die Schätzungen schwanken zwischen 29.000 und 40.000 Unternehmen allein in Deutschland. Hinzu kommen Supply-Chain-Effekte: Wer Dienstleister eines NIS2-pflichtigen Unternehmens ist, wird über Verträge mitverpflichtet — auch ohne direkt unter die Richtlinie zu fallen.
Diese Checkliste gibt Ihnen in fünf Minuten einen strukturierten Überblick: Sind Sie betroffen? Welche Pflichten folgen daraus? Wo stehen Sie heute gegenüber den 10 Themenfeldern aus NIS2 Art. 21? Und vor allem: Welche Schritte ergeben sich konkret für die nächsten 90 Tage.